Von Anfang an setzte die Fischerei eine gewisse Sesshaftigkeit voraus, denn nur eine genaue Kenntnis über ein Gewässer ermöglicht einen guten Fischfang. Erste Siedler hier am See waren demnach Fischer, die immer und überall fischen konnten.
Allmählich bildeten sich so genannte Fischereigerechtsame heraus, d.h. das Recht zum Fischen hing fortan am Grundbesitz, somit bei den Adelsgeschlechtern. Die Ausübung erfolgte durch Leibeigene. Nach dem Aussterben dieser Adelsgeschlechter fielen deren Güter und damit auch das Fischereirecht an die bayerischen Herzöge und Klöster. Jetzt wurde die Fischerei von Hofmarksherren und Fischer ausgeübt.
Die älteste Urkunde, die die Fischerei am Starnberger See betrifft, stammt aus dem Jahr 792 vom Kloster Schäftlarn, in der es um eine Schenkung eines Hofes mit Fischereirecht ging. Nach der Säkularisation ging das Fischereirecht an das Königreich Bayern über. Jetzt gehört es dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Schlösser- und Seenverwaltung. Noch um das Jahr 1900 gab es am See 99 Fischer mit einer Segengerechtigkeit (Segen ist ein Zugnetz).
Heute gibt es insgesamt noch 34 Familienbetriebe am Starnberger See, die alle in der Fischereigenossenschaft Würmsee zusammen geschlossen sind.