Über uns

Die Fischereigenossenschaft Würmsee besteht heute aus insgesamt 34 Familienbetrieben, die die Fischerei seit vielen Generation ausüben.

Auch wenn der amtliche Name des Sees 1962 von Würmsee in Starnberger See geändert wurde, haben wir den ursprünglichen Seenamen in unserer Bezeichnung beibehalten.

Die Genossenschaft als solche besteht erst seit dem Jahr 1909. Ihr Vorläufer war die Fischerinnung ab dem Jahr 1861.

Lange vor dieser Zeit schon mussten die Fischer jährlich vor dem Seerichter in Starnberg erscheinen. Ein Seerichteramt ist uns bereits aus dem Jahr 1346 bekannt, ihm unterstanden alle Fischer am See, obwohl sie aus drei verschiedenen Landgerichtsbezirken stammten. Bei diesem Treffen wurden ihnen Anweisungen zur Fischereiausübung mitgeteilt sowie Strafen für Verstöße ausgesprochen. Als Aufsichtsorgan diente jeweils ein „See-Aufluger“ an der oberen und unteren Seehälfte, der sich seine Instruktionen aus der Seeordnung holte.

Die Fischereigenossenschaft in ihrer heutigen Form setzt sich aus den stimmberechtigten, ordentlichen Mitgliedern und den Ehrenmitgliedern zusammen. Die Genossenschaft hält zwei Jahresversammlungen und einen Fischerjahrtag ab und wählt ihre Gremien alle drei Jahre neu.

Pächter & Pfleger

Sie tritt außerdem als Pächter des gesamten Fischereirechts gegenüber der Schlösser- und Seenverwaltung auf und gibt die Erlaubnisscheine für Angelfischer aus. Der Erlös aus dem Angelkartenverkauf wird zu 100 % für Besatzmaßnahmen verwendet.

Fundierte Verankerung

Traumkulisse beim Fischen
vor der Zugspitze (rechts)

Die Fischer hier am Starnberger See legen größten Wert auf eine fundierte Berufsausbildung und den Fortbestand der angestammten Familienbetriebe. Mitglied der Fischereigenossenschaft kann demnach nur werden, wer über den Titel des Fischwirtschaftsmeisters verfügt und einen notariellen Übergabevertrag vorweisen kann, aus dem hervorgeht, dass er das Anwesen übernehmen konnte, auf dem ein Fischereirecht besteht.

Nachhaltiges Wirtschaften

Nachdem wir die Bewirtschaftung des Sees berufsmäßig ausüben, steht natürlich der Fang im Vordergrund. Hier ist es besonders wichtig, nachhaltig zu wirtschaften. Eine Überfischung gilt es zu vermeiden, d.h. es kann nur soviel vom Fischbestand abgeschöpft werden, wie wieder nachwächst.

Die Auswahl der Fanggeräte, die Anzahl der Fangtage, die Maschenweite und die Materialstärke der Netze werden deshalb demokratisch abgestimmt und immer wieder der jeweiligen Situation neu angepasst. Den Rahmen hierfür liefert uns das Bayerische Fischereigesetz.

Frischer Fisch vom Fischer

Jeder Fischer vermarktet sein Fang unabhängig von der Genossenschaft selbst. Die Fischer versorgen die Bevölkerung in den verschiedensten Variationen mit einem hochwertigen Nahrungsmittel, das in seiner Natürlichkeit nicht übertroffen werden kann.

Am bekanntesten dürfte wohl nach wie vor die geräucherte Renke sein.

Buchtipp!

Kochbuch mit 35 Rezepten unserer Fischer